AGB

Allgemein:
Unsere Bedingungen gelten für gegenwärtige und zukünftige Geschäfte, wenn wir diesen nicht widersprechen. Es gilt die aktuelle Fassung. Diese setzt vorangegangene AGB außer Kraft.
Abweichungen, Absprachen usw. bedürfen, für jeweils einzelne Aufträge, unserer schriftlichen Bestätigung.
Aus ggf. möglicher Wiederholung entsteht kein Gewohnheitsrecht.
Bedingungen des Kunden/Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, betrachten wir als nicht bindend.

Angebote:
Unsere Angebote sind frei bleibend.
Angebote werden auf Grundlage vorliegender Daten (Menge, Material, Muster, Zeichnungen, Skizzen, Beschreibungen oder anderweitige technisch – technologische Inhalte und sonstiger Vorgaben, …) erstellt.
Angebote, denen Ausgangsdaten in einer Gesamtheit zugrunde lagen, gelten in ihrer Gesamtheit gelten als angenommen, wenn für Teilmengen der Gesamtheit ein Auftrag erteilt wird.
Nicht erkennbare oder so – nicht erkennbare Daten, die nicht, oder so – nicht kalkuliert wurden, werden neu bewertet.
Angebote gelten für den von Zulieferern zugesicherten Zeitraum (Katalog, Angebot, Vertrag…) der Gültigkeit der Preise.
Kalkulationen, bei denen sich ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt Fehler, Irrtümer usw. herausstellen, sind nicht bindend und werden korrigiert.

Auftrag:
Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Preise:
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und ausschließlich sonstiger Zusatzkosten, Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Gültigkeit angegebene Preise, z.B. in Angeboten, ist grundsätzlich auf die Dauer von 4 Wochen begrenzt.
Unsere Preise basieren auf den jeweiligen Kostenverhältnissen. Bei Änderung der Gestehungskosten (Preisänderungen der Zulieferer (z. B. aufgrund Rechnungen bei WE), Kursschwankung der Währung, Tarif Änderungen usw.), behalten wir uns vor, bestätigte Preise entsprechend zu berichtigen .

Lieferfristen:
Bestätigte Termine und Fristen beziehen sich auf das Versanddatum der Ware und gelten vorbehaltlich richtiger Selbstbelieferung oder der Einflüsse höherer Gewalt.
Verzugsansprüche können erst nach Verstreichen einer angemessenen, von uns bestätigten Nachfrist geltend gemacht werden.
Eine angemessene Teillieferung erachten wir als zulässig und gilt für die In-Verzug-Setzung als aufhebend.

Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen Netto zu zahlen.
Andere Bedingungen können schriftlich eingeräumt werden.
Bestehende Reglungen bleiben zunächst unberührt.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag behalten wir uns das Eigentum an der jeweiligen Ware vor.
Dies gilt auch, wenn die Ware weiterverarbeitet, mit anderen Teilen untrennbar vermischt wird und auch wenn ggf. durch diese Vermischung die Sache des Auftraggebers/Käufers als Hauptsache anzusehen ist.

Erfüllungs- und Gerichtsstand:
Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht. Der Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden mittelbaren und unmittelbaren Verbindlichkeiten und Streitigkeiten ist Saalfeld.